Keine Ausnahme für Schularbeiten: Die Nutzung eines Fotos ohne Urheberhinweis verstößt gegen das Urheberrecht. Auch wenn dieses Bild im Rahmen einer Schularbeit eingestellt wurde, liegt ein „öffentliches Zugänglichmachen“ vor, das der Rechteinhaber bei einer früheren Zustimmung ggf. nicht berücksichtigt hat.
Das hat der EUGH in seinem Urteil vom 7. August 2018 entschieden.