Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, landet auf den großen Vergleichsportalen, auf deren Unabhängigkeit man laut Verbraucherschützern nicht vertrauen sollte.
Der Bundesgerichtshof hat im April 2017 im ersten höchstrichterlichen Urteil (I ZR 55/16) zu Vergleichsportalen gefordert, dass diese Verbraucher darauf hinweisen müssen, dass sie nur die Anbieter vergleichen, die eine Provision zahlen.
Wer noch mehr Informationen über die Anbieter selbst sucht, kann auf der Seite www.energieanbieterinformation.de fündig werden.