Ein Berliner Amtsgericht hat den Berliner Mietspiegel als nicht qualifiziert im Sinne des BGB angesehen und hat sich in seinem Urteil nicht darauf gestützt. Das hat Aufsehen erregt – eine gute Gelegenheit, sich den Zusammenhang zwischen Mietspiegel und Gesetz klarzumachen. Fazit des Artikels in der LTO: Auch Mieten, deren Erhöhung von Mietern aus Angst hingenommen wird, fließen in den Mietspiegel ein. Der Mietspiegel ist also schlecht dazu geeignet, die Mieten zu bremsen.