Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Versandhändler, die Bioprodukte verkaufen, diese kontrollieren lassen müssen (Urteil v.12.10.2017, Az. C-289/16). Hintergrund: Nach geltendem Recht unterliegt der Verkauf von Bioprodukten bestimmten Kontrollpflichten, Ausnahmen gibt es wenige, etwa, wenn Einzelhändler direkt an Endverbraucher verkaufen.
Aber diese Ausnahmen sollen nicht für den Onlinehandel gelten. Der EuGH entschied, dass das Risiko, dass Waren vertauscht, umetikettiert oder verunreinigt werden, zu groß ist.