Die Ferienzeit naht, und damit für viele Verbraucher eine Flugreise. Wenn der Flug verspätet ist oder ausfällt, kann die EU-Fluggastrechteverordnung helfen.
Sie greift nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel nicht bei Austausch der Fluggesellschaft, wie das AG München entschied.
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=392261
Einen Überblick über die Fluggastrechte gibt das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl.
https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/reisen/flugzeug/eu-fluggastrechte/